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Hermann

Hermann Schmidtendorf

Leiter Technik & Büro Berlin

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Am 10. September 2021 ist eine aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Was Arbeitgeber auch im Gebäudereiniger-Handwerk jetzt beachten müssen. Neu aufgenommen wurde die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren. Arbeitgeber müssen die Betriebsärzte zudem bei betrieblichen Impfangeboten unterstützen und Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freistellen.

Beschäftigte zur Impfung motivieren

„Wir brauchen jetzt eine deutliche Steigerung der Impfquote. Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden. Dazu müssen auch die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Unabhängig davon gelten die bestehenden Arbeitsschutzregeln weiter. Arbeitgeber bleiben unter anderem verpflichtet, ihren Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, mindestens zweimal pro Woche Schnell- oder Selbsttests anzubieten.Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen weiterhin auf ein Minimum reduziert bleiben. Zudem müssen weiterhin betriebliche Hygienepläne umgesetzt und medizinische Schutzmaskenzur Verfügung gestellt werden.

Arbeitgeber können den Impf- oder Genesungsstatus ihrer Mitarbeiter bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht. Dies stößt im Handwerk auf Kritik „Für unsere Handwerksbetriebe ist es wichtig, über den Impfstatus der Belegschaft Bescheid zu wissen, um einen bestmöglichen Gesundheitsschutz und geringstmögliche Ansteckungsgefahr im betrieblichen Miteinander zu organisieren.“, sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und betont “ Es wäre dringend erforderlich gewesen, während der epidemischen Notlage Arbeitgebern die Impfabfrage in dieser Ausnahmesituation zu ermöglichen.“

BG Bau bietet neue Unterweisungshilfe

Die BG Bau, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung der aktualisierten Arbeitsschutzverordnung, die bis einschließlich 24. November 2021 gilt.

In einer neuen Unterweisungshilfe werden Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus und die Impfthematikbehandelt. Das Schulungsmaterial richtet sich an Unternehmen und Verantwortliche im Betrieb und unterstützt bei der Unterweisung der Beschäftigten.

Eine Sonderseite zu Corona-Schutzimpfungen stellt neben der neuen Unterweisungshilfe weitere Medien, Aushänge, Plakate und aktuelle Informationen rund um das Thema Schutzimpfung gegen Covid-19 bereit. Dort finden Interessierte auch Informationen des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG Bau, der sich an den Corona-Schutzimpfungen in Deutschland beteiligt. Geimpft wird in den Zentren des AMD und gegebenenfalls auch mobil vor Ort.

BIV startet Impfaufruf in neun Sprachen

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat unterdessen zum Impfen aufgerufen. Die Impfung sei nach einhelliger Meinung der Wissenschaft auf der ganzen Welt die einzig wirksame Waffe gegen die Pandemie, so heißt es in dem Impfaufruf an die Mitgliedsunternehmen des Verbands. Die Quote von aktuell rund 60 Prozent vollständig Geimpfter sei gut, aber nicht ausreichend, um noch stabiler durch Herbst und Winter zu kommen.

In neun Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch, Russisch, Kroatisch) versucht der Arbeitgeberverband des beschäftigungsstärksten Handwerks in Deutschland, Überzeugungsarbeit zu leisten. „Wir sind eine beschäftigungsstarke Branche, wir sind eine multikulturelle Branche, und wir sind eine Branche, die in dieser Pandemie eine systemrelevante und verantwortungsvolle Rolle für die Gesellschaft übernimmt“, sagt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. „Daher sollten wir auch beim Thema Impfen mit Vorbildfunktion vorangehen.“ (red/rr)

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